Neler yeni
Blue
Red
Green
Orange
Voilet
Slate
Dark

Die Pflicht - Fard

seyfullah putkýran

New member
Katılım
30 Eyl 2005
Mesajlar
5,807
Tepkime puanı
205
Puanları
0
Yaş
40
Konum
Ruhlar Aleminden
Web sitesi
www.tevhidyolu.net
Die Pflicht - Fard

"Fard" ist die islamische Bestimmung, die mit einem sowohl hinsichtlich seiner Nachweisbarkeit als auch seines Hinweisens bestimmten und den Mukallaf zu einer Handlung verpflichtenden Beweis begründet ist. Mit anderen Worten: Fard ist eine religiöse Bestimmung, deren Erfüllung Pflicht und deren Unterlassung verboten ist.

" Verrichtet das Gebet und zahlet die Sakat und was ihr Gutes für euch voraussendet, das sollt ihr bei ALLAH wieder finden. Wahrlich, ALLAH sieht alles, was ihr tut. " (Al Baqarah - 110)

Und ähnliche göttliche Gebote sind eindeutig, bestimmt und klar. Die damit begründeten Bestimmungen sind Fard. Jeder Mukallaf hat diese Befehle zu erfüllen.

Das aufrichtige Erfüllen von Fard lässt dem Gläubigen sowohl die Zufriedenheit als auch die Belohnung ALLAHs zuteil werden. Seine unentschuldigte Unterlassung zieht die Strafe ALLAHs nach sich. Derjenige, der bewusst eine Fard ablehnt (leugnet), fällt vom Glauben ab. Es gibt zwei Arten von Fard.

"Fardul Ayn", die individuelle Pflicht, sie ist von jedem einzelnen Verpflichteten zu erfüllen. Das Erfüllen des Fardul Ayn von manchen Verpflichteten, befreit keineswegs die übrigen Verpflichteten von der Verantwortung. Das fünfmalige Gebet, das Fasten, die Almosenabgabe, die Pilgerfahrt nach Mekka sind individuelle Pflichten. Jeder Verpflichtete muss diese Aufgaben selber erfüllen.

"Fardul Kifayah", die gemeinschaftliche Pflicht, sie obliegt der betreffenden islamischen Gemeinde, gemeinsam zu erfüllen. Wenn eine Gruppe von Gläubigen, die im gleichen Wohngebiet lebt, diese Art der Fard-Bestimmung erfüllt, befreit sie die übrigen Gläubigen von der Verantwortung. Das Totengebet ist eine gemeinschaftliche Pflicht. Das Verrichten des Totengebetes ist nicht Pflicht des einzelnen Gläubigen, sondern ist Pflicht der islamischen Gemeinde, in der ein Todesfall vorkommt. Verrichtet niemand in einem Wohnort das Totengebet für einen verstorbenen Gläubigen, sind alle Bewohner des Gebietes schuldig. Die Belohnung der Fardul Kifayah gehört nur denjenigen, die sie verrichten, obwohl die Sünde des Unterlassens die ganze Gemeinde trifft.
 
Üst Alt