seyfullah putkýran
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- 30 Eyl 2005
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- Ruhlar Aleminden
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Das Freigestellte - Mubach
Die Handlungen, welche weder geboten noch verboten sind, heißen "Mubach". Essen und trinken; schlafen und arbeiten; spazieren gehen und sitzen u.ä. Handlungen sind Mubach. Für die Mubach-Bestimmung kommt weder Belohnung noch Strafe in Frage. Mit einigen Ausnahmen zum Beispiel: wenn man beim Essen es beabsichtigt seinen Körper fit und gesund zu halten, damit man besser seine Gebete errichten kann, da bekommt man schon auch für das Essen eine Belohnung im Jenseits.
Darüber äußerte sich der Prophet Mohammad (s.a.s.) wiefolgt: " Die Absicht eines Gläubigers ist besser als sein Tat". Wenn ein Moslem etwas gutes beabsichtigt, auch wenn es ihm nicht gelingen mag, bekommt er die Belohnung dafür, so als ob er es verwirklicht hätte.
Die Handlungen, welche weder geboten noch verboten sind, heißen "Mubach". Essen und trinken; schlafen und arbeiten; spazieren gehen und sitzen u.ä. Handlungen sind Mubach. Für die Mubach-Bestimmung kommt weder Belohnung noch Strafe in Frage. Mit einigen Ausnahmen zum Beispiel: wenn man beim Essen es beabsichtigt seinen Körper fit und gesund zu halten, damit man besser seine Gebete errichten kann, da bekommt man schon auch für das Essen eine Belohnung im Jenseits.
Darüber äußerte sich der Prophet Mohammad (s.a.s.) wiefolgt: " Die Absicht eines Gläubigers ist besser als sein Tat". Wenn ein Moslem etwas gutes beabsichtigt, auch wenn es ihm nicht gelingen mag, bekommt er die Belohnung dafür, so als ob er es verwirklicht hätte.